Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil des zwischen der DALASON GmbH (im Folgenden DALASON genannt) und dem Kunden geschlossenen Vertrags über die Nutzung von WIRECONF. WIRECONF ist eine virtuelles Videokonferenz-Tool, das der Kunde über seinen Browser oder andere Zugangswege nutzen kann.
Der Kunde initiiert einen Vertragsschluss mit DALASON durch die Angabe und Absendung der auf der Webseite von WIRECONF geforderten Daten. DALASON räumt dem Kunden danach regelmäßig eine Testmöglichkeit für WIRECONF ein. Ein Anspruch auf diese Testmöglichkeit besteht nicht. Kostenpflichtige Services sind nicht Gegenstand der Testmöglichkeit.
DALASON ist berechtigt einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen und die Testmöglichkeit aufzuheben.
Bonität und Sicherheitsleistung
DALASON behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. DALASON kann die Bereitstellung seiner Leistung von der Hinterlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen. Die Sicherheitsleistung kann erfolgen durch Hinterlegung von Geld auf dem Konto von DALASON oder durch die Beibringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern einer deutschen Großbank oder einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse. DALASON kann die sofortige Bereitstellung einer Sicherheitsleistung fordern, die mindestens den Umfang hat, dass die voraussichtlichen von DALASON an den Kunden zu stellenden Rechnungen über einen Zeitraum von zwei Monaten durch die Sicherheitsleistung abgedeckt sind. Die Sicherheitsleistung wird fällig und verrechnet sobald der Kunde mit mehr als 7 Tagen bei der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ist. Fordert DALASON den Kunden auf, eine Sicherheitsleistung zu erbringen, so ist DALASON zwei Wochen nach der Aufforderung zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, sofern der Kunde eine Sicherheitsleistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht beigebracht hat.
DALASON ist berechtigt zur Leistung Subunternehmer einzusetzen, ohne dass ihre vertraglichen Pflichten hiervon berührt werden.
Die genauen Leistungsmerkmale von WIRECONF sind in der separaten Leistungsbeschreibung dargelegt. Für die Nutzung von WIRECONF benötigt der Kunde einen Zugang zum Internet. Dieser Zugang wird nicht von DALASON gestellt. Der Kunde hat darauf zu achten,
dass der von ihm genutzte Internetzugang den auf der Website von WIRECONF veröffentlichen Spezifikationen entspricht.
Der Kunde teilt bei Änderung seiner Adressdaten diese DALASON unverzüglich mit.
Der Kunde verpflichtet sich, keine unerlaubten Inhalte, insbesondere Werbung („SPIT“) oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und unter Nutzung der unter diesem Vertrag durch DALASON erbrachten oder zur Verfügung gestellten Leistungen und Anlagen zu versenden oder anzubieten, den Versand oder Angebot zu veranlassen, an Versand oder Angebot mitzuwirken oder Versand oder Angebot in sonstiger Weise zu fördern. Der Kunde steht dafür ein, dass Dritte, die WIRECONF im Rahmen des Vertrags nutzen, diese Verpflichtungen in gleicher Weise erfüllen. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Pflichten, behält sich DALASON das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt selbst Ausbesserungen an Systemen der DALASON vorzunehmen.
Werden die Einrichtungen von DALASON trotz vorheriger Aufforderung zur Unterlassung weiterhin unter Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen genutzt, kann DALASON diese für den Kunden sperren.
Der Kunde ist verpflichtet, DALASON erkennbare Mängel oder Störungen sowie Gefahren für die logische und physikalische Integrität der Einrichtungen von DALASON unverzüglich per E-Mail an die zu diesem Zweck im Log-In veröffentlichte E-Mail-Adresse mitzuteilen und DALASON in zumutbarem Umfang bei der Entstörung oder Gefahrenbeseitigung zu unterstützen.
Der Kunde stellt DALASON alle zur Bereitstellung sowie zum Betrieb der Leistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für Bereitstellung oder Betrieb der Leistungen von Bedeutung sind, wird er DALASON gegebenenfalls auch ohne Aufforderung übermitteln. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die von DALASON zu erbringenden Leistungen haben können.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass an den seitens DALASON bereitgestellten technischen Anlagen nur Telekommunikationsgeräte betrieben werden, die den gültigen elektrotechnischen und telekommunikationstechnischen Normen und Zulassungsvorschriften, insbesondere CE, IEEE und ITU, entsprechen.
Der Kunde hat jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Anschrift, Rufnummer oder Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) DALASON unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die DALASON durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde DALASON zu erstatten.
Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus den Anlagen zum Rahmenvertrag ergeben.
Die vorgenannten Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptleistungspflichten des Kunden. Verletzt der Kunde die Mitwirkungspflichten, so ist DALASON zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.
Die Entgelte ergeben sich aus der separaten Preisliste. Die dort aufgeführten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde erhält eine monatliche Rechnung per E-Mail an die von ihn angegebene E-Mail-Adresse. Auf Wunsch und gegen Entgelt kann der Kunde eine Rechnung in Briefform erhalten. Der Kunde hat Rechnungen nach Zugang zu überprüfen. Detaillierte Einwendungen gegen die mit einer Rechnung von DALASON geltend gemachten Entgelte sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte oder wurden Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden gelöscht, trifft DALASON keine Nachweispflicht.
DALASON hat das Recht, die vereinbarten Preise zum Ausgleich von gestiegenen Kosten im nichtregulierten Bereich zu erhöhen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen DALASON zur Erbringung der nach der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung geschuldeten Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.
Nach der vorstehenden Regelung beabsichtigte Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens mit einer Frist von vier (4) Wochen vor dem beabsichtigten Erhöhungszeitpunkt mitgeteilt. Dem Kunden steht ab Zugang dieser Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht im Hinblick auf diesen Rahmenvertrag und die betroffenen Einzelverträge zu. Kündigt der Kunde innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen mit Ablauf dieser Frist Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
Die Gebühren werden nach Rechnungslegung per SEPA-Firmenlastschrift vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet mögliche Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen und unverzüglich ein entsprechendes SEPA-Firmenlastschriftsmandat an DALASON zu übermitteln.
Der Kunde bestimmt durch die Wahl des Leistungspaket, wie lange er die im Paket enthaltenen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Leistungspakete verlängern sich automatisch, sofern diese nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Leistungszeitraums von einer der beiden Parteien gekündigt werden. Kostenlose Leistungspakete können ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages durch DALASON nach Setzen und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, wenn
• der Kunde gegen die in § 14 genannten Pflichten verstößt oder
• der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug kommt.
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung dieses Rahmenvertrages durch DALASON ohne Bestimmung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist liegt insbesondere vor, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt oder ein solches Verfahren mangels die Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird.
Eine Kündigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung von WIRECONF nicht unbefugt von Dritten ausgeübt wird. Wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat, muss er die durch die Nutzung entstandenen Preise zahlen.
Haftung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit gemäß TKG
DALASON haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch unter Anwendung von § 44a TKG.
Eine Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit ist insbesondere der angebotene Sprachübertragungsdienst.
Sonstige Haftung von DALASON
Sofern und soweit DALASON keine Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, haftet DALASON nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) allgemeine Bestimmungen
Soweit die Haftung wirksam nach folgenden Absätzen oder nach Nr. 5 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DALASON.
DALASON haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder Zusicherung einer Eigenschaft, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
DALASON haftet nach dem Produkthaftungsgesetz.
DALASON haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Verfügbarkeit). DALASON haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für den Verlust von Daten und Programmen des Kunden und deren Wiederherstellung haftet DALASON nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
b) besondere Bestimmungen für die zur Verfügung Stellung der virtuellen Endgeräte (VoIP Telefon oder Softclient)
Die verschuldensunabhängige Haftung von DALASON für einen bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt oder DALASON den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Höhere Gewalt DALASON hat Verzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen oder solche bei Vorleistern, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. DALASON wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.
Sofern der Kunde Beträge für Leistungspakete schuldet, darf er Minderungseinbehalte von diesen nur vornehmen, wenn diese Minderungseinbehalte unbestritten, rechtskräftig oder entscheidungsreif sind. Dem Kunden bleibt die Rückforderung der Minderungsbeträge gem. § 812 BGB ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Beträge für Leistungspakete mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen solcher ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Kunden, die DALASON wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Die zu entrichtenden Beträge der Leistungspakete sind in der Preisliste auf der Webseite von WIRECONF aufgeführt.
Sofern WIRECONF für bestimmte Leistungen Gesprächsgebühren z.B. für Gespräche ins Telefonnetz berechnet, werden diese im Minutentakt gemäß der aktuellen Preisliste abgerechnet, die auf der Webseite von WIRECONF veröffentlicht wird.
DALASON erhebt folgende Bestandsdaten des Kunden:
Anrede Titel Vorname Name Firma Adresse Postleitzahl Stadt Land
E-Mail Telefon Mobil Fax
Benutzername Passwort Kontoinhaber IBAN SWIFT
Gebuchtes Leistungspaket
DALASON erhebt folgende Verkehrsdaten: Die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, die IP-Adresse, den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und die vom Nutzer in Anspruch genommenen Funktionalitäten von WIRECONF. Bei Zugriffen auf das Webinterface werden die aufgerufene Seite, das Datum und die Uhrzeit, die IP-Adresse des Clients sowie der User-Agent des Clients protokolliert
DALASON wird Bestandsdaten insbesondere bei der Zuweisung von Rufnummern aus dem Telefonnetz an Vertragspartner von DALASON weitergeben. Dies dient der rechtmäßigen Zuteilung der Rufnummern und der Sicherstellung von Notrufmöglichkeiten.
Der Kunde willigt darin ein, dass DALASON und etwaige von ihr eingesetzte Erfüllungsgehilfen Bestandsdaten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung austauschen, soweit dies zur Durchführung einzelner Leistungsteile durch die Erfüllungsgehilfen erforderlich ist.
Die Bestandsdaten dürfen zur Kundenberatung, Werbung und Marktforschung nur verwendet werden, wenn der Kunde eingewilligt hat.
DALASON erstellt dem Kunden einen Einzelverbindungsnachweis, wenn der Kunde dies in Textform verlangt hat. In dem Antrag ist anzugeben, ob die angewählten Rufnummern ungekürzt oder unter Kürzung der letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. Liegt der Anschluss in einem Betrieb so muss der Antrag zudem die Erklärung enthalten, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und zukünftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist.
Der Kunde kann im Login-Bereich seines Kontos entscheiden, ob er seine Rufnummer dem Angerufenen anzeigen oder unterdrücken möchte.
Der Kunde kann auf Antrag mit seinem Namen, seiner Anschrift und zusätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte
oder elektronische Verzeichnisse eingetragen werden. Den Umfang der Eintragung kann der Teilnehmer bestimmen. Der Teilnehmer kann der Möglichkeit zur Inverssuche widersprechen.
Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von DALASON gespeichert und spätestens sechs (6) Monate nach Rechnungsversand gelöscht. Soweit auf Wunsch des Kunden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die Verkehrsdaten gelöscht wurden, trifft DALASON insoweit keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden gegen Grund und Höhe der Rechnung ist DALASON zur weiteren Speicherung der Verkehrsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind.
Nach einem Zeitraum von sechs Monaten ab Beendigung des Vertragsverhältnisses sperrt DALASON die Vertragsdaten und löscht diese endgültig mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln. DALASON ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag und für aus ihm folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Will der Kunde gemäß § 47a TKG ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn richten.
Die Leistungen von DALASON werden allein auf Grundlage der Regelungen dieses Vertrages erbracht.
Entgegenstehende sowie weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn DALASON diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Sollten Klauseln oder Bestandteile von Klauseln dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.